Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben - es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.
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Gemeindeverwaltung Spiringen
Dorf 10
6464 Spiringen
T 041 879 11 34
verwaltung@spiringen.ch
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.
WeiterlesenSolange die Passstrasse über den Klausen geöffnet ist, erfolgt die Kehrichtabfuhr auf dem Urnerboden
wiederum durch die ZAKU AG.
In der Gemeinde Spiringen werden ab Mai 2026 bis ca. Oktober 2026 im gesamten Gemeindegebiet GNSS-Messungen von Fix- und Grenzpunkten durchgeführt.
WeiterlesenAm 13. und 14. September haben sich im Gebiet Bruch an der Nordflanke des Gross Spitzen mehrere Felsstürze ereignet. Das Betreten im Bereich des Gebietes "Schutt" und "Schachen" ist verboten
WeiterlesenDas Restaurant zur alten Post bleibt bis auf weiteres geschlossen.
WeiterlesenEinmal im Monat findet in Spiringen ein kostenloses Beratungsangebot der Pro Senectute für Menschen im AHV-Alter oder deren Angehörigen für Fragen rund ums Alter statt.
WeiterlesenBei der Gemeindeverwaltung Spiringen können die «Spartageskarten Gemeinde» bestellt werden.