Gemeinde Spiringen
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Siedlungsleitbild durch Gemeinderat verabschiedet

Am 1. Januar 2012 trat das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Uri sowie das dazugehörige Reglement (RPBG) in Kraft. Das neue PBG bringt verschiedene bau- und planungsrechtliche Änderungen mit sich, welche die Gemeinden in ihren Bau- und Zonenordnungen bis am 1. Januar 2017 nachvollziehen müssen. Insbesondere die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist dabei von Bedeutung.

Am 1. April 2012 genehmigte der Landrat zudem den revidierten kantonalen Richtplan. Dieser verlangt von den Gemeinden die Erarbeitung eines kommunalen Siedlungsleitbildes als Grundlage für ihre Nutzungsplanung. Von Seiten Bundesrat wurde am 1. Mai 2014 das überarbeitete Raumplanungsgesetz (RPG) inkl. Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft gesetzt. Die notwendigen Anpassungen des PBG und des kantonalen Richtplans wurden am 31. August 2016 durch den Landrat genehmigt, die bundesrätliche Genehmigung der Revision erfolgte am 24. Mai 2017. Die neu hinzugekommenen Rahmenbedingungen werden somit ebenfalls in die Strategie des Siedlungsleitbilds integriert.

Der Gemeinderat hat gestützt auf das PBG beschlossen, eine Teilrevision der Nutzungsplanung anzugehen. In einem ersten Schritt wurde das Siedlungsleitbild erarbeitet. Vom 11. Juni 2021 bis 10. Juli 2021 konnten Eingaben zum Entwurf des Siedlungsleitbilds eingereicht werden (öffentliche Mitwirkung). Während dieser Zeit sind keine Einsprachen oder Änderungsanträge bei der Gemeinde eingegangen

Der Gemeinderat hat das Siedlungsleitbild Spiringen am 31. August 2021 verabschiedet. Das Siedlungsleitbild dient als Leitlinie und Führungsinstrument bei raumrelevanten Entwicklungen in den nächsten 15 Jahren (Betrachtungszeitraum 2022 – 2037). Dabei werden Aussagen zur Positionierung der Gemeinde, dem Wohnen, dem Gewerbe, dem Tourismus und der Siedlungsentwicklung gemacht.

Das Siedlungsleitbild Spiringen ist öffentlich und kann bei der Gemeindekanzlei eingesehen oder unter den nachfolgenden Dokumenten aufgeschaltet werden.