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Gemeindeverwaltung Spiringen
Dorf 10
6464 Spiringen
T 041 879 11 34
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Der Landrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons Uri. Ihm gehören 64 Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wahlkreise bilden die Gemeinden. Während in jenen Gemeinden, denen fünf und mehr Sitze zustehen, die Wahl im Proporzverfahren erfolgt, werden in den kleineren Gemeinden die Landrätinnen und Landräte nach dem Majorzsystem gewählt. In der Regel wird der Urner Landrat im Jahr zu neun bis zehn eintägigen Sessionen einberufen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Landratssaal des Urner Rathauses statt.
Die Gemeinde Spiringen ist mit zwei Mitgliedern im Landrat des Kantons Uri vertreten.
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