Gemeinde Spiringen
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Gemeindeversammlung

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Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative) und damit deren höchstes Organ. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten einberufen. Sie findet zweimal jährlich, in der Regel in der Turnhalle vom Kreisschulhaus Spiringen, statt. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Gemeindeordnung.

Die Gemeindeversammlung kann im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben bis Fr. 100'000 beschliessen. Für Ausgaben, welche diese Limite übersteigen, ist eine Urnenabstimmung erforderlich. Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Finanzbereich regelt die Gemeindeordnung.

Stimm- und Wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Spiringen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Die nächsten Gemeindeversammlungen finden statt am:

  • Donnerstag, 23. Mai 2024, 19.30 Uhr, Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen
    (ordentliche Frühlingsversammlung)
  • Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr, Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen
    (ordentliche Herbstversammlung)

Gemeindeversammlung 09.11.2023

Gemeindeversammlung vom 9. November 2023, 19.30 Uhr, Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen

Gemeindeversammlung 25.05.2023

Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2023, 19.30 Uhr, Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen

Gemeindeversammlung 22.11.2022

Gemeindeversammlung vom 22. November 2022, Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen