Gemeinde Spiringen
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Bei Fragen zum Thema Steuern wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung der Gemeinde Spiringen.


Steuersätze und Steuerfüsse für die ordentlichen Steuern (natürliche Personen):

Jahr 2022
Einfache Steuer Kanton Gemeinde Kirchgemeinde
Einkommen 7.1 % 7.1 % 1.0 %
Vermögen 1.0 1.0 0.3
Steuerfuss 100 % 115 % 148 %
Jahr 2023
Einfache Steuer Kanton Gemeinde Kirchgemeinde
Einkommen 7.1 % 7.1 % 1.0 %
Vermögen 1.0 1.0 0.3
Steuerfuss 100 % 110 % 148 %

Für die Berechnung der Steuern können sie das vom Kanton Uri zur Verfügung gestellten Formular Steuerrechner 2022 verwenden.