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Gemeindeverwaltung Spiringen
Dorf 10
6464 Spiringen
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Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben - es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt. Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung hat die Sicherheitsdirektion das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2026 aufgehoben und stattdessen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Dies bedeutet Folgendes:
Es ist verboten:
- im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz- und Kohlegrills;
- im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- Himmelslaternen steigen zu lassen;
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
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