Gemeinde Spiringen
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02. Juli 2026

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe, generelles Feuerverbot.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den hohen Temperaturen gilt im ganzen Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (generelles Feuerverbot).

Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes:
Es ist verboten:
- im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen
(gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
- im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Medienmitteilung Sicherheitsdirektion Uri Plakat Feuerverbot Verhalten bei Feuerverbot