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Gemeindeverwaltung Spiringen
Dorf 10
6464 Spiringen
T 041 879 11 34
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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den hohen Temperaturen gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet weiter angestiegen. Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dies bedeutet Folgendes:
Es ist verboten:
- Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;
- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
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